Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdvantiPro Gmbh (Stand Mai 2013)
1. Werbeauftrag
1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen ist der Vertrag mit AdvantiPro GmbH, Europaallee 3, 67657 Kaiserslautern (im Folgenden AdvantiPro) über die Schaltung eines Werbemittels (z.B. Banner) oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Printmedien, auf CD-Rom und im Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Informations- und Kommunikationsdienste können sowohl im Internet als auch auf mobilen Plattformen stattfinden. Internet und mobile Plattformen sind grundsätzlich gleich zu behandeln, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.
2. Werbemittel
1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen (Loop) und/ oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).
2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden deutlich als Werbung kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag erst durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags mit AdvantiPro zustande.
2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandats-nachweis zu verlangen.
3) Werbung für Waren oder Leistungen mehr als eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten innerhalb eines Werbeauftrittes (z. B. Banner-, PopUp-Werbung…) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder per E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Anbieter den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
2) Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Datenanlieferung
1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. AdvantiPro prüft die angelieferten Daten nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
4) Der Auftraggeber versichert mit seinem Auftrag ausdrücklich, alle notwendigen Rechte und Berechtigungen zu haben, die von ihm gelieferten Texte und/oder Bilder verwenden zu dürfen.
8. Ablehnungsbefugnis
1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –
abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen oder sperren, wenn die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Rechtegewährleistung durch den Auftraggeber
1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen.
2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
3) Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter, seine Werbung im Internet auf den Websites von AdvantiPro (z. B. www.advantiPro.de) sowie offline (z. B. als CD-ROM, DVD, Print oder sonstigen Werbemittel) zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
10. Gewährleistung des Anbieters
1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder unvollständige und/oder nicht aktualisiert Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalles. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3) Sind etwaige Mängel der Werbeunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dasselbe gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalles, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern oder im Druckereibetrieb), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
12. Haftung
1) Der Anbieter haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine Kardinalpflichten sind. Bei leichter fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei sonstiger schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer gesetzlichen Garantiehaftung. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten für alle Ansprüche, gleich woraus diese resultieren.
2) Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters
13. Preisliste
1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Preisanpassung bis zu 15 % des Nettopreises vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung per E-Mail oder in Textform ausgeübt werden muss. Bei Neuaufnahme einer Geschäfts-verbindung behält sich der Anbieter vor, Vorauszahlung zum Schalttermin zu verlangen.
2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
14. Zahlungsverzug
1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 5%-Punkten über dem Basiszins, bei Unternehmern 8%-Punkte über dem Basiszins sowie Einziehungskosten iHv 10 € berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungs-verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen (Zurückbehaltungsrecht) und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters (Kaiserslautern). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter hat daneben das Recht, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Cookies/Datenschutz
1) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Angeboten von AdvantiPro Systeme/Software eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber die Datenschutz Bestimmungen von AdvantiPro einhält.
2) Für jeden Verstoß gegen die Daten-schutzbestimmungen verpflichtet sich der Auftraggeber an AdvantiPro eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt, wenigstens jedoch 1.000 €. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit und Verbindlichkeit der übrigen Klauseln.